Dekra, GTU, TÜV können nach Paragraf 19 das Dach eintragen
Dekra, GTU, TÜV können nach Paragraf 19 das Dach eintragen

Aufstelldach eintragen: TÜV-Eintragung nach §19 einfach erklärt ✔️🚐

Nach dem Einbau des Aufstelldachs: So klappt die Eintragung stressfrei ✔️🚐

Das Aufstelldach ist montiert, alles sitzt sauber, die erste Tour ist gedanklich schon geplant.
Jetzt fehlt nur noch der letzte Schritt: die Eintragung.

Damit dieser Termin genauso entspannt läuft wie eure erste Campingnacht, haben wir hier unsere Praxis-Tipps zusammengestellt.


1. Die richtige Prüfstelle wählen

Grundsätzlich dürfen alle anerkannten Prüforganisationen Änderungsabnahmen durchführen.

In der Praxis gibt es jedoch Unterschiede im Umgang mit Umbauten wie einem Aufstelldach.

Unsere Erfahrung:

  • DEKRA und TÜV Süd sind häufig routiniert bei §19-Abnahmen

  • einzelne Niederlassungen reagieren bei Karosserieänderungen vorsichtiger

👉 Tipp:
Wählt möglichst eine Prüfstelle mit Erfahrung in Camping- oder Sonderfahrzeugen. Ein kurzer Anruf vorab spart oft Zeit und Diskussionen.


2. Schon beim Anruf die richtigen Worte wählen

Der Ton beim ersten Telefonat entscheidet häufig über den Ablauf.

Eine gute Formulierung ist zum Beispiel:

„Ich benötige eine Änderungsabnahme nach §19 StVZO für ein Aufstelldach an einem VW Transporter.
Dafür liegt ein gültiges Teilegutachten vor.“

Wichtig:

  • nicht von „Vollabnahme“ sprechen

  • nicht erwähnen, was andere Prüfstellen eventuell gefordert haben

  • sachlich und ruhig bleiben

So landet ihr direkt beim richtigen Ansprechpartner.


3. Was ihr zum Termin mitbringen solltet

Damit alles reibungslos läuft, nehmt bitte mit:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

  • vollständiges Teilegutachten

  • ggf. Einbauanleitung

Das Fahrzeug sollte:

  • sauber und zugänglich sein

  • fachgerecht montiert sein

  • verriegelt und funktionsfähig sein

Manche Prüfer möchten zusätzlich einen Wiegeschein. Den bekommt ihr bei größeren Speditionen oder Entsorgungsbetrieben.


4. Was beim Termin passiert

Bei einer §19-Änderungsabnahme prüft der Sachverständige:

  • fachgerechten Einbau

  • Übereinstimmung mit dem Gutachten

  • Fahrzeughöhe

  • Plausibilität der Befestigung

Das ist in der Regel eine Routineprüfung und dauert nicht lange.
Anschließend erhaltet ihr den Prüfbericht zur Vorlage bei der Zulassungsstelle.


5. Falls doch §21 ins Spiel kommt

In manchen Fällen wird eine §21-Vollabnahme vorgeschlagen.
Bei einem Aufstelldach mit gültigem Teilegutachten ist das normalerweise nicht erforderlich.

Ihr könnt dann sachlich darauf hinweisen:

„Zu dem Umbau liegt ein Teilegutachten vor, das bestätigt, dass die Betriebserlaubnis gemäß §19 StVZO nicht erlischt. Daher ist eine Änderungsabnahme nach §19 vorgesehen.“

Bleibt der Prüfer dennoch dabei:

  • freundlich bleiben

  • keine Diskussion eskalieren lassen

  • ggf. eine andere Prüfstelle aufsuchen

Das ist legitim und oft der entspanntere Weg.


6. Letzter Schritt: Zulassungsstelle

Mit dem Prüfbericht geht ihr zur Zulassungsstelle. Dort werden:

  • die neue Fahrzeughöhe

  • der Vermerk „mit Aufstelldach“

in die Fahrzeugpapiere übernommen.

Fertig. ✅


Unser Fazit

Mit der richtigen Vorbereitung ist die Eintragung:

✔ unkompliziert
✔ kostengünstig
✔ schnell erledigt

Ein Teilegutachten soll euch den Weg erleichtern – nicht erschweren.


Fun Fact aus der Praxis 😉

In einem aktuellen Fall wurde zunächst eine §19-Abnahme angekündigt.
Vor Ort wurde daraus dann doch eine §21-Abnahme. Die Prüfung selbst war schnell erledigt, gemessen wurde im Wesentlichen nur die Fahrzeughöhe.

Manchmal gilt also:

Theorie sagt §19. Praxis stempelt §21.

Entscheidend ist am Ende nicht der Paragraf, sondern der Eintrag in euren Papieren.
Denn ein legal eingetragenes Dach fährt sich am entspanntesten. 🚐✨

Häufige Fragen zur Eintragung eines Aufstelldachs

❓ Muss ein Aufstelldach eingetragen werden?

Ja. Der Einbau verändert Fahrzeughöhe und Karosserie. Deshalb ist eine Änderungsabnahme erforderlich.


❓ Reicht eine §19-Abnahme aus?

Wenn ein gültiges Teilegutachten vorliegt, erfolgt die Eintragung in der Regel nach §19 StVZO.


❓ Wann wird eine §21-Vollabnahme verlangt?

Eine §21-Abnahme kann erforderlich sein, wenn kein Teilegutachten vorliegt oder der Umbau wesentlich von der geprüften Ausführung abweicht.


❓ Wird das Fahrzeug nach dem Einbau neu gewogen?

Nicht immer. Ein aktueller Wiegeschein kann jedoch hilfreich sein, besonders wenn weitere Umbauten vorgenommen wurden.


❓ Was wird beim TÜV geprüft?

Der Sachverständige kontrolliert den fachgerechten Einbau, die Übereinstimmung mit dem Gutachten sowie die Fahrzeughöhe.

Du planst den Einbau eines Aufstelldachs?
Informiere dich vorab über Gutachten, Gewicht und Eintragung – oder sprich direkt mit uns.

Und so sieht das eingebaute und von der DEKRA abgenommene Dach jetzt aus:<

Und wenn alles geklappt hat, ab zum Strassenverkehrsamt. Da gibt es dann neue Papiere.

Checkliste zum Eintrag beim Strassenverkehrsamt

Dazu benötigst du:

CHECKLISTE

Eintragung Aufstelldach beim Straßenverkehrsamt (StVA)

Bitte mitbringen:

☐ Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
☐ Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
☐ Personalausweis oder Reisepass
☐ Änderungsabnahme nach §19 StVZO (TÜV / DEKRA Prüfbericht)
☐ Technisches Gutachten / Prüfbericht zum Aufstelldach
☐ Einbaubestätigung oder Herstellerunterlagen
☐ Gültige HU/AU (falls erforderlich)
☐ Zahlungsmittel für Gebühren (EC-Karte o. Ä.)

Und dann sehen deine Papiere vom Bus so aus wie bei uns 😉

Eingetragen beim Strassenverkehrsamt. Die neuen Fahrzeugpapiere mit dem begehrten Eintrag Aufstelldach.

Gute Fahrt!!!